Gemeindeversammlung entfällt
Kandidaten für die Kirchenvorstandswahl
Für den 15. Januar 2021 waren in Pohl-Göns und für den 24. Januar 2021 in Kirch-Göns Gemeindeversammlungen vorgesehen. Bei diesen Gemeindeversammlungen hätten sich die Kandidierenden für die Kirchenvorstandswahl vorstellen sollen.
Damit die vorläufigen Wahlvorschläge noch ergänzt werden können, gibt es nun das Verfahren, schriftliche Vorschläge einzureichen.
Die Kirchenvorstände haben beschlossen, wegen des harten Lockdowns auf die Gemeindeversammlungen zu verzichten und von der neuen Möglichkeit Gebrauch zu machen, Kandidierendenvorschläge, auch Jugendmitglieder, in einem schriftlichen Verfahren zu ermöglichen.
Der Kirchenvorstand Kirch-Göns hat beschlossen, dass es nur noch 6 zu wählende Kirchenvorsteher/innen geben soll, da sich nicht genügend Kandidat/innen gefunden haben.
Der Kirchenvorstand Kirch-Göns legt folgenden vorläufigen Wahlvorschlag vor:
- Marco Drullmann, 45, Bankkaufmann, Reinhard-Hanack-Straße 8
- Carolin Euler, 40, Leitende Angestellte im Personalwesen, Gambacher Straße 4
- Oliver Heinz, 44, Bankkaufmann, Taubgasse 27
- Nils David Henkel, 21, Student der Rechtswissenschaften, Hauptstraße 56a
- Florian Ilge, 29, Beamter, Grüner Weg 4
- Rico Merker, 56, Polizeibeamter/Rettungssanitäter, Am Weiderweg 18
- Katrin Stiene, 43, Dipl.-Sozialpädagogin, Bahnhofstr.14
Der Kirchenvorstand Pohl-Göns legt folgenden vorläufigen Wahlvorschlag vor:
- Ramona Biermann, 50, Marketing Manager, Bärengasse 7
- Angela Brandenburger, 63, Großhandelskauffrau, Alemannenstraße 9
- Lutz Herbel, 60, Forstbeamter, Dipl.-Forstingenieur, Rechtenbacher Straße 34
- Roland Olfe, 52, Berufsschullehrer, Sudetenring 35
- Thomas Gerhard Schmidt, Bundesbeamter, Keltenweg 16
- Petra Seidel, 51, Angestellte, Zum Pfahlgraben 7
- Anna Stehr, 26, Studentin für Lehramt, Gießener Straße 15a
- Thomas Tiessen, 24, Student, Dornheimer Weg 56
- Erik Wendt, 49, Finanzleiter, Zum Pfahlgraben 15
Die vorläufigen Wahlvorschläge können innerhalb von zwei Wochen, bis zum 23. Januar 2021 dadurch ergänzt werden, dass mindestens zehn wahlberechtigte Gemeindemitglieder die Aufnahme einer oder eines Kandidierenden durch Unterschriftenliste in den vorläufigen Wahlvorschlag verlangen. Die Unterschriftenliste muss bis spätestens Montag, 25. Januar 2021 im Gemeindebüro, Hauptstraße 49 in Kirch-Göns eingegangen sein.