Gottesdienste in Kirch-Göns und Pohl-Göns
Die Kirchenvorstände von Kirch-Göns und Pohl-Göns haben in dieser Woche ein Schutzkonzept verfasst, damit wieder Gottesdienste in den Kirchen gefeiert werden können.
Bei diesen Konzepten geht es darum, dass der Schutz der Gottesdienstbesucher gewährleistet wird. Die Schutzkonzepte orientieren sich an den Vorgaben, die durch die Kirchenleitung der EKHN in Verhandlungen mit der hessischen Landesregierung vereinbart wurden und an den Maßgaben, die durch das evangelische Dekanat Wetterau bekanntgegeben wurden.
Für Sonntag, den 10. Mai 2020 ist hier auf der Homepage der Kirchengemeinden eine Andacht eingestellt, die ab 8:00 Uhr morgens abgerufen werden kann.
Der erste Gottesdienst in einer Kirche wird am Sonntag, 17. Mai um 10:30 Uhr in der Kirche in Kirch-Göns gefeiert.
Der erste Gottesdienst in Pohl-Göns wird am Donnerstag, 21. Mai, dem Himmelfahrtstag, um 10:30 Uhr in der Kirche gefeiert.
Für die Gottesdienste gelten folgende Regelungen, die auch gültig sind für Taufen und Trauungen:
Abstand: Zwischen den Gottesdienstbesuchern muss ein Abstand von mindestens 1,5 Metern nach allen Seiten eingehalten werden. Jede zweite Bankreihe ist gesperrt. Entsprechende Markierungen zum Einhalten es Abstandes werden angebracht. Darum ist die Zahl der Gottesdienstbesucher in beiden Kirchen begrenzt. Ehepaare und Personen aus dem gleichen Haushalt dürfen zusammensitzen. Die Empore ist gesperrt. Es wird herzlich um Verständnis gebeten, dass unter Umständen Gottesdienstbesucher abgewiesen werden müssen, wenn die zulässige Höchstzahl an Besucher/innen überschritten wird.
Die Gottesdienstbesucher werden gebeten, die Abstandsregelung auch beim Betreten und Verlassen der Kirchen zu beachten.
Hygienevorschriften: Die Kirchenvorsteher/innen sorgen dafür, dass jeder Gottesdienstbesucher beim Betreten der Kirche mit Handdesinfektionsmittel versorgt wird.
Jeder Gottesdienstbesucher hat eine Schutzmaske zu tragen.
Die Namen aller Gottesdienstbesuchers und die Kontaktdaten werden in einer Liste festgehalten um eventuelle Infektionsketten nachverfolgen zu können. Die erhobenen Daten werden nach 21 Tagen vernichtet.
In den Gottesdiensten darf nicht gesungen werden. Darum werden die Gottesdienste durchschnittlich nur eine Dauer von circa 30 Minuten haben.
Die Jubelkonfirmationen, die für Pfingsten vorgesehen waren, werden in das Jahr 2021 verschoben, da die Jubilare zur Hochrisikogruppe gehören.
Einen Termin für die Konfirmationen werden die Kirchenvorstände nach den Sommerferien festlegen.
Es wird insbesondere im Monat Juni neben den Gottesdiensten in den Kirchen auch wieder Gottesdienste geben, die als Video auf der Homepage abrufbar sind.
Die Gemeindemitglieder und alle interessierten Menschen werden über die Termine und Orte der Gottesdienste über die Butzbacher Zeitung und die Homepage der Kirchengemeinden auf dem Laufenden gehalten.
Das Gemeindebüro bleibt für den Publikumsverkehr bis auf Weiteres geschlossen. Ebenso bleiben die Gemeindehäuser für alle Gruppen und Veranstaltungen bis auf Weiteres geschlossen.
Die Kirchenvorstände bitten um Verständnis für die Maßnahmen, denn sie tragen eine hohe Verantwortung. Trotz der Einschränkungen sind alle dankbar, dass überhaupt wieder öffentliche Gottesdienste in den Kirchen möglich sind.